AGB

Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Tanzzentrum Agne Krauss, Richard-Zanders-Straße 11-13, 51465 Bergisch Gladbach (nachfolgend: Tanzschule, ab 1.1.2019) und dem Kunden (nachfolgend: Kunde) geschlossenen werden, wenn diese über den Internetauftritt der Tanzschule unter www.tanzzentrum.gl abgeschlossen werden.

2. Anmeldung zu den Kursen / Vertragsschluss

2.1. Für die Anmeldung zu einem befristeten bzw. unbefristeten Tanzkurs muss der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) akzeptieren. Mit Absenden des elektronischen Anmeldeformulars des Kursbuchungstools auf der Internetseite www.tanzzentrum.gl werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt.

2.2. Durch das Absenden des Anmeldeformulars auf der Internetseite www.tanzzentrum.gl kommt ein bindender Vertrag zustande. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot bzgl. der Buchung des ausgewählten Tanzkurses ab. Durch die automatisierte Buchungsbestätigung, die durch das Buchungssystem erzeugt wird, kommt das Vertragsverhältnis zustande.

2.3. Eingabefehler kann der Kunde über die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der Kunde Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons ‚vor‘ und ‚zurück‘ des Browsers korrigieren bzw. die in dem Kursbuchungstool angebotenen Schaltflächen ‚zurück‘ und ‚weiter‘ nutzen.

2.4. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Der Erziehungsberechtigte muss seinen Namen angeben und wird durch diese Buchung in seinem Namen automatisch Vertragspartner der Tanzschule.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Gegenstand des Vertrages zwischen der Tanzschule und dem Kunden ist die Erbringung von Dienstleistungen der Tanzschule gemäß den Kursbeschreibungen des gebuchten Tanzkurses.

3.2. Der Vertrag kommt zustande mit: Tanzzentrum Agne-Krauss, Inhaber Yann Holger Leyer, Richard-Zanders-Straße 11-13, 51465 Bergisch Gladbach.

3.3. Die genaue Kursstundenanzahl, die jeweilige Dauer einer Einheit eines Tanzkurses, die konkreten Termine, die Kurshonorare, die Clubbeiträge, die Preisnachlässe und Rabatte ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Tanzkurses in dem Kursbuchungstool auf der Internetseite www.tanzzentrum.gl.

3.4. Vertragssprache ist Deutsch. Der Unterricht der Tanzschule in den Tanzkursen findet in deutscher Sprache statt.

4. Einwilligung in die Fotoveröffentlichung

4.1. Der Kunde erteilt mit der Anmeldung bzw. Teilnahme an einem Tanzkurs seine Einwilligung, dass die von der Tanzschule getätigten Fotoaufnahmen bei den Tanzstunden, Tanzpartys und anderen Veranstaltungen auf der Homepage der Tanzschule unter www.tanzzentrum.gl zu Werbezwecken veröffentlicht werden dürfen. Der Kunde erlaubt der Tanzschule die unentgeltliche Nutzung an den Fotoaufnahmen.

4.2. Die Tanzschule klärt den Kunden darüber auf, dass die Fotos bei einer Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.

4.3. Die Tanzschule informiert den Kunden darüber, dass bei der Veröffentlichung eines Gruppenfotos der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu führt, dass das Foto entfernt wird.

4.4. Der Kunde kann die Einwilligungserklärung für die Zukunft widerrufen. Dazu hat er eine E-Mail-Nachricht an www.tanzzentrum.gl zu senden, in welcher er das zu entfernende Foto (Bildnummer, Link zur Bildseite) zu bezeichnen hat.

4.5. Die Tanzschule verpflichtet sich, das vom Kunden genau bezeichnete Bild innerhalb einer Frist von maximal 3 Werktagen nach Eingang des Widerrufs zu löschen bzw. zu entfernen.

5. Unbefristete Tanzkurse

5.1. Die Tanzschule ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

5.2. Die Zahlungsbedingungen für einen unbefristeten Tanzkurs richten sich nach den Regelungen in Absatz 10.

5.3. Für Sonderveranstaltungen etc. behält sich die Tanzschule vor, geplante Tanzstunden im Rahmen eines befristeten/unbefristeten Tanzkurses zu verlegen bzw. in dringend notwendigen Fällen ausfallen zu lassen. Gleiches gilt bei plötzlichen, unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. der kurzfristigen Erkrankung des vorgesehenen Tanzlehrers. Die Tanzschule wird in diesen Fällen Ausweichtermine bekanntgeben, an denen der Kunde kostenfrei teilnehmen kann.

5.4. Die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses richtet sich nach Kursusstufe, Raumgröße und der Anzahl der verfügbaren Parallelkurse und beträgt davon abhängig 3-8 Paare. Die Tanzschule behält sich vor, Kurse auf andere Kurse umzuverteilen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht oder nicht mehr erreicht ist.

6. Kündigung

6.1. Der einem befristeten Tanzkurs zugrundeliegende Vertrag kann vom Kunden nicht gekündigt werden.

6.2. Bei einer Teilnahme an einem unbefristeten Tanzkurs kann der zugrundeliegende Vertrag in Textform (Brief, Fax, E-Mail) mit einer 6-Wochenfrist zum Trimesterende (30.4., 31.8. & 31.12.) gekündigt werden. Bei Minderjährigen bedarf es der Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
6.2.1. Bei einer Teilnahme an einem unbefristeten Tanzkurs bei dem das Mitglied unter 7 Jahre alt ist, gelten gesonderte Kündigungsbedingungen. Der Vertrag kann in Textform (Brief, Fax, E-Mail) mit einer 6-Wochenfrist zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9. & 31.12.) gekündigt werden. Mit Vollendung des 7. Lebensjahres gelten die Kündigungsbedingen von 6.2.. Bei Minderjährigen bedarf es der Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

6.3. Die Laufzeiten der unbefristeten Tanzkurse verlängern sich um ein weiteres Trimester (4 Monate), wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

7. Ferien- und Feiertagsregelung

7.1 Während der Schulferien NRW und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Tanzkurse statt.

7.2. Ein- und Aufsteigerkurse setzen während der Ferien aus und laufen nach den Ferien weiter, falls diese nicht vor den Ferien beendet sind, es sei denn, die Kursteilnehmer vereinbaren mit der Tanzschule etwas anderes.

7.3. Ein- und Aufsteigerkurse können an Feiertagen stattfinden, wenn dies die Planung der Tanzschule erfordert.

8. Rücktritt / Absage / Übertragung von Stunden

8.1. Für die Anmeldung zu einem befristeten bzw. unbefristeten Tanzkurs muss der Kunde die Angaben zum Widerrufsrecht lesen und akzeptieren. Mit Absenden des elektronischen Anmeldeformulars des Kursbuchungstools auf der Internetseite www.tanzzentrum.gl wird das ausgeschlossene Widerrufsrecht gemäß 8.2. ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt.

8.2. Ein kostenfreier Widerruf von dem geschlossenen Vertrag ist gem. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB, Recht zum Fernabsatzgeschäft, nicht möglich.

8.3. Sollte dem Kunden die Teilnahme an dem Tanzkurs oder einzelnen Stunden aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht bis zum Ende möglich sein, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Kursgebühr und/oder auf Teilnahme an anderen Kursen der Tanzschule. Dies gilt auch für andere Gründe, die in der Person des Kunden begründet sind, wie z.B. geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung.

8.4. Eine Rückzahlung für versäumte Stunden kann nicht erfolgen. Versäumte Stunden können aber nach Absprache, Möglichkeit und Angebotslage in Parallelkursen der gleichen Kursstufe nach- oder vorgeholt werden. Dies ist auch zu späterem Zeitpunkt möglich.

8.5. Bei Nichtteilnahme an einem Kurs durch Krankheit kann der Vertrag aber unter Vorlage eines ärztlichen Attestes – in Absprache mit der Tanzschule – zunächst für maximal 3 Monate ausgesetzt werden. Das Aussetzen eines Vertrages hat keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist gem. Ziffer 5. Die ausgesetzte Zeit wird am Ende des Vertrages angehängt. Sollte eine weitere Teilnahme an dem gebuchten Tanzkurs nicht mehr möglich sein, kann unter Vorlage eines Attestes eine Gutschrift für den Kurs erstellt werden. Eine solche Gutschrift ist außerhalb der Gutschriftregelung, die auf der Gutschrift gedruckt ist, nicht auf dritte Personen übertragbar.

8.6. Der gebuchte Tanzkurs ist nicht auf dritte Personen übertragbar.

9. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird von der Tanzschule für den Zeitraum der Erbringung der Dienstleistung gespeichert. Die AGB und die Angaben zum Widerrufsrecht können auf der Internetseite der Tanzschule abgerufen und ausgedruckt werden.

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Die jeweiligen Kursgebühren, Kurshonorare, ggf. weitere Kosten, Rabatte, Ermäßigungen und Zugaben ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Tanzkurses in dem Kursbuchungstool auf der Internetseite www.tanzzentrum.gl. Die Kursgebühren sind in Euro angegeben und verstehen sich pro Person inkl. MwSt.

10.2. Der Kunde hat die Kursgebühr bei zeitlich befristeten Kursen gemäß einer der folgenden Zahlungsarten zu entrichten:

  • SEPA-Lastschrift
  • Barzahlung
  • Überweisung

Die vollständige Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist zum Kursstart zu entrichten. Sollte der Kursbeitrag bei Kursbeginn nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, ist die Tanzschule berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an dem Tanzkurs auszuschließen.

10.3. Bei der Anmeldung zu unbefristeten Tanzkursen erfolgt die Berechnung pro Trimester (4 Monate). Das angegebene Trimester-Honorar wird in 4 Raten von einem Girokonto im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Während eines Trimesters finden mindestens 11 Wochen Unterricht statt. Die monatliche Rate beträgt dabei immer ¼ des Trimesterbeitrages, unabhängig davon, wie oft im jeweiligen Monat tatsächlich Unterricht stattfindet.

10.4. Die Monatsraten für unbefristete Tanzkurse sind jeweils zum 1. eines Monats fällig.

10.5. Sollte eine Banklastschrift durch die Tanzschule nicht eingelöst werden können oder zurückgehen, so muss der Kunde die vom Bankinstitut erhobenen Stornogebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr übernehmen, wenn die Rücklastschrift nicht von der Tanzschule zu verantworten ist. (z.B. falsche Kontonummer, falsche BLZ, Konto-Nr. und Name nicht identisch, undeutliche / schlecht lesbare / nicht eindeutige Angaben etc.). Die Stornogebühren der Bank betragen dabei bis zu 8 Euro.

11. Haftung

11.1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die Tanzschule richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.

11.2. Die Haftung der Tanzschule ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der Tanzschule, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung der Tanzschule ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Tanzschule.

11.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Tanzschule oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Tanzschule beruhen, haftet die Tanzschule unbeschränkt.

11.4. Sofern die Tanzschule zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.

11.5. Für die Garderobe bzw. anderweitige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit der Tanzschule nicht zumindest eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

12. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.tanzzentrum.gl

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2. Bei Kunden, die Verbraucher sind und die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

13.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, und schließt er den Vertrag mit der Tanzschule in dieser Eigenschaft ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Tanzschule in 51465 Bergisch Gladbach.

13.4. Dies gilt auch, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis der Tanzschule, auch das Gericht an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.